Das Bauordnungsrecht liegt in der Hand der Länder und wird von diesen in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Das Bauordnungsrecht dient der Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, der Nutzung, der Änderung oder dem Abbruch einer baulichen Anlage ausgehen und enthält die Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren und der Bauaufsicht. Im Blick steht hierbei das einzelne Bauvorhaben und nicht die gesamte Bebauung eines Gebiets.
Das Bauordnungsrecht legt die baulich-technischen Anforderungen an ein Bauvorhaben fest. Darüber hinaus enthalten die Landesbauordnungen die baulichen Gestaltungsbestimmungen, die durch einen Bebauungsplan oder eine andere Satzung festgeschrieben sein können.
Die Erteilung einer Baugenehmigung setzt voraus, dass alle für das Bauvorhaben einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten sind. Dies betrifft auch die Einhaltung von sozialen Mindeststandards, wie beispielsweise die Barrierefreiheit, aber auch die Einhaltung der Bestimmungen der Bauleitplanung.
Die Bauordnung verbietet in diesem Zusammenhang auch eine Baugestaltung, die verunstaltend wirkt. Baubehörden können hierdurch "Geschmack verordnen".
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9.Februar
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27.Januar
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