Öffentliches Baurecht
Das Öffentliche Baurecht umfasst die Regelungen zur Zulässigkeit und den Grenzen des Bauvorhabens. Es gliedert sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.
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20.August: Der Bundesgerichtshof hat durch sein aktuelles Urteil vom 22.07.2010 (Az. VII ZR 176/09) seine ...
Modernisierung der HOAI
19.Juni: Einer neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure hat der Bundesrat am 12.06.2009 ...