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Sie haben Fragen rund um das Bauen? Zur Bebaubarkeit Ihres Grundstücks, zur Zulässigkeit einer baulichen Änderung an Ihrem Haus, zu einer Baugenehmigung, zu Ihren Rechten dem Nachbarn gegenüber, zur Rechnung eines Architekten oder zu einem Werkvertrag mit dem Handwerker?
Auf dieser Seite empfehlen wir Anwälte Ihnen andere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht von denen wir selbst wissen, dass sie ihr Handwerk bestens verstehen und langjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet haben.
Das Bau- und Architektenrecht teilt sich auf in die Bereiche des privaten und des öffentlichen Baurechts.
Das private Baurecht umfasst die rechtlichen Beziehungen zwischen den Baubeteiligen. Das private Baurecht betrifft daher beispielsweise die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Handwerker, Bauherr und Architekt oder Ingenieur, Unternehmer und Subunternehmer, aber auch nachbarrechtliche Beziehungen.
Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der Vorschriften des öffentlichen Rechts, die sich auf die bauliche Nutzung von Grundstücken beziehen. Hierzu zählt die allgemeine Zulässigkeit der Errichtung, der Nutzung, der Änderung und des Abrisses baulicher Anlage oder ihre notwendige Beschaffenheit. Das öffentliche Baurecht dient dem Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit und der Interessen des Bauherrn.
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